Aufhebungsvertrag erhalten - was jetzt?

Du hast gerade einen Aufhebungsvertrag vor Dir liegen. Vielleicht hat Dein Chef oder Deine Chefin Dich heute ins Büro gebeten und das Gespräch kam überraschend. Vielleicht wurde er Dir schon vor ein paar Tagen überreicht und Du weißt nicht, was du damit anfangen sollst. Vielleicht sollst Du ihn sogar bis morgen oder übermorgen schon unterschreiben. Was Du jetzt tun solltest:

Erstmal tief durchatmen. Keine Panik!

Du musst das nicht sofort unterschreiben. Und Du musst das auch nicht alleine durchblicken. In diesem Artikel erkläre ich Dir, was ein Aufhebungsvertrag wirklich bedeutet, worauf du achten musst – und wann es sich lohnt, ihn anwaltlich prüfen zu lassen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber, mit der Ihr das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Das klingt harmlos – ist es aber oft nicht.

Im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der Dein Arbeitgeber bestimmte Fristen und Regeln einhalten muss, könnt Ihr im Aufhebungsvertrag fast alles frei vereinbaren. Das klingt zunächst nach Flexibilität – bedeutet in der Praxis aber häufig: Der Arbeitgeber gestaltet, Du unterschreibst. Somit hast Du als Arbeitnehmer/-in oft das Nachsehen.

Und genau da liegt das Problem.

Warum bietet man Dir einen Aufhebungsvertrag an?

Das ist die erste Frage, die Du Dir stellen solltest. Denn Unternehmen bieten Aufhebungsverträge nicht aus Großzügigkeit an – sie haben fast immer einen handfesten Grund:

  • Eine Kündigung wäre rechtlich angreifbar, da kein ausreichender Grund vorliegt
  • Die Kündigungsfrist soll nicht eingehalten werden
  • Das Unternehmen will eine schnelle, saubere Lösung ohne Kündigungsschutzklage
  • Es soll Geld gespart werden – zum Beispiel bei der Abfindung

Das bedeutet nicht, dass ein Aufhebungsvertrag automatisch schlecht für Dich ist. Aber es bedeutet: Dein Arbeitgeber weiß genau, was er will. Du solltest das auch wissen.

Die größten Fallstricke im Aufhebungsvertrag

1. Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Das ist der Punkt, der die meisten Menschen kalt erwischt: Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, riskierst Du damit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Das bedeutet, die Agentur für Arbeit zahlt Dir in dieser Zeit nichts – weil Du das Arbeitsverhältnis ja „freiwillig" beendet hast.

Es gibt Ausnahmen, wenn der Aufhebungsvertrag so formuliert ist, dass eine Sperre nicht erfolgt, oder wenn im Vertrag ein Ausgleich für die Sperre vereinbart ist. Hier kommt es auf die richtige Formulierung an.

2. Die Abfindung ist keine Pflicht – aber verhandelbar

Viele Menschen glauben, dass sie bei einem Aufhebungsvertrag automatisch eine Abfindung bekommen. Das stimmt nicht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag. Trotzdem: In vielen Fällen ist eine Abfindung drin – wenn man verhandelt. Die Faustregel lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber das ist eine Verhandlungsbasis, kein festgeschriebener Wert.

3. Der Verzicht auf Ansprüche

Sehr häufig findet sich in Aufhebungsverträgen eine Klausel wie: „Die Parteien sind sich einig, dass mit diesem Vertrag alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind." Das klingt nach einer Floskel. Ist es aber nicht. Damit kannst Du auf Urlaubsansprüche, Überstunden, Boni oder andere offene Forderungen verzichten – ohne es zu merken. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

4. Das Arbeitszeugnis

Was steht im Vertrag über Dein Zeugnis? Bekommst Du ein „sehr gutes" Zeugnis zugesagt – oder steht da gar nichts? Ohne eine entsprechende Regelung im Aufhebungsvertrag hast Du keinen Anspruch auf eine bestimmte Benotung. Hier entsteht schon gleich der nächste Streitpunkt. Und ein mittelmäßiges Zeugnis kann Deine nächste Bewerbung empfindlich erschweren.

5. Die Freistellung

Wirst Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt? Und wenn ja: Wie wirkt sich das auf Deinen Urlaub aus? Ist es eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung? Diese Details sind wichtig – und oft nicht klar geregelt.

Musst Du sofort unterschreiben?

Nein. Auf keinen Fall.

Auch wenn dein Arbeitgeber Druck macht und sagt, das Angebot gelte nur bis Freitag – Du hast das Recht, Dir Bedenkzeit zu nehmen und den Vertrag prüfen zu lassen. Eine seriöse Frist für die Prüfung eines Aufhebungsvertrags sind mindestens drei bis fünf Werktage.

Unterschreibe niemals im ersten Gespräch. Selbst wenn du innerlich weißt, dass Du gehen möchtest – die Details entscheiden über Dein Geld und Deine Zukunft. Lass Dich nicht überrumpeln!

Was tun, wenn Du rechtsschutzversichert bist?

Gute Nachrichten: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die anwaltliche Prüfung eines Aufhebungsvertrags. Es lohnt sich also, kurz in Deine Police zu schauen oder bei Deiner Versicherung nachzufragen. Bei deinarbeitsrecht.online übernehme ich die Anfrage bei Deiner Rechtsschutzversicherung übrigens kostenlos für Dich – damit Du Dich anderen Dingen widmen kannst.

Wann lohnt sich eine anwaltliche Prüfung?

Ehrlich gesagt: Fast immer.

Nicht weil Anwälte das sagen – sondern weil die meisten Menschen einen Aufhebungsvertrag einmal im Leben sehen und nicht wissen, worauf sie achten sollen. Dein Arbeitgeber hat das Dokument wahrscheinlich von einem Juristen aufsetzen lassen. Du solltest es auch von einem lesen lassen.

Ein paar konkrete Situationen, in denen eine Prüfung besonders wichtig ist:

  • Der Vertrag enthält eine umfassende Ausgleichsklausel
  • Es geht um eine höhere Abfindungssumme
  • Du bist Dir bei der Sperrzeit unsicher
  • Das Zeugnis ist nicht oder nur vage geregelt
  • Du hast noch offene Urlaubstage oder Überstunden

Fazit: Unterschreib nicht blind!

Ein Aufhebungsvertrag kann eine faire Lösung für beide Seiten sein. Er kann Dir Planungssicherheit geben, eine Abfindung sichern und einen sauberen Abschluss ermöglichen. Aber er kann auch dazu führen, dass Du auf Geld verzichtest, das Dir zusteht – ohne es zu wissen.

Mein Rat: Nimm Dir die Zeit. Lass ihn prüfen. Und triff dann eine informierte Entscheidung.

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Ich bin Corina, Rechtsanwältin mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht. Ich prüfe deinen Aufhebungsvertrag persönlich – kein Callcenter, keine KI – und melde mich in der Regel innerhalb von drei Werktagen telefonisch bei dir.

Die Prüfung kostet 169 € brutto. Keine versteckten Kosten, kein Abo.

 

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